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Betriebsausflug Kosten Buchen: So sparen Sie Steuern und begeistern Ihre Mitarbeiter!

12

Minutes

Simon Wilhelm

Experte für Geschäftliche Veranstaltungen bei Soclique

13.02.2025

12

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Simon Wilhelm

Experte für Geschäftliche Veranstaltungen bei Soclique

Planen Sie den perfekten Betriebsausflug, ohne das Budget zu sprengen? Erfahren Sie, wie Sie Kosten optimieren, Steuervorteile nutzen und Ihren Mitarbeitern ein unvergessliches Erlebnis bieten. Jetzt informieren!

Das Thema kurz und kompakt

Die korrekte Buchung von Betriebsausflugskosten ermöglicht es Ihnen, die Steuerlast zu senken und den 110-Euro-Freibetrag pro Mitarbeiter optimal auszuschöpfen.

Achten Sie auf die korrekte Zuordnung der Kosten zu den entsprechenden Kontenrahmen (SKR03 und SKR04) und berücksichtigen Sie alle relevanten Kostenfaktoren, einschließlich Reisekosten und Stornierungen, um Buchungsfehler zu vermeiden.

Eine strategische Planung und sorgfältige Dokumentation sind entscheidend, um die Steuervorteile zu sichern und unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden. Durch die Nutzung von Soclique können Sie den administrativen Aufwand um bis zu 50% reduzieren.

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Betriebsausflugskosten: So senken Sie die Steuerlast um bis zu 110 € pro Mitarbeiter

Betriebsausflugskosten: So senken Sie die Steuerlast um bis zu 110 € pro Mitarbeiter

Was ist ein Betriebsausflug und warum ist die korrekte Buchung wichtig?

Ein Betriebsausflug ist mehr als nur ein nettes Beisammensein; es ist eine Investition in das Betriebsklima und die Mitarbeitermotivation. Als Ihr Partner für exklusive Veranstaltungen und Erlebnisse wissen wir bei Soclique, wie wichtig es ist, außergewöhnliche und hochwertige Erlebnisse zu schaffen, die in Erinnerung bleiben. Doch neben der Planung und Durchführung spielt auch die korrekte Buchung der Kosten eine entscheidende Rolle. Eine fehlerhafte Buchung kann zu steuerlichen Nachteilen sowohl für Sie als Arbeitgeber als auch für Ihre Mitarbeiter führen. Es ist daher unerlässlich, sich mit den steuerlichen Regelungen und Freibeträgen auseinanderzusetzen, um unnötige finanzielle Belastungen zu vermeiden.

Die korrekte Buchung ist deshalb so wichtig, weil der Gesetzgeber hier klare Regeln vorgibt. Werden diese nicht beachtet, drohen Nachzahlungen oder der Verlust von Steuervorteilen. Eine professionelle Planung und Buchung hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und alle Vorteile optimal zu nutzen. Wir von Soclique unterstützen Sie gerne dabei, Ihren Betriebsausflug nicht nur unvergesslich, sondern auch steuerlich optimal zu gestalten. Mehr Informationen zur Organisation von Betriebsveranstaltungen finden Sie hier.

Überblick über die steuerlichen Freibeträge und -grenzen

Der Gesetzgeber gewährt Ihnen einen Freibetrag von 110 Euro pro Mitarbeiter und Veranstaltung. Dieser Betrag ist steuer- und sozialversicherungsfrei, sofern er nicht überschritten wird. Wichtig ist, dass dieser Freibetrag nur für maximal zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr gilt. Planen Sie also mehrere Events, sollten Sie die Kosten genau im Auge behalten, um die steuerlichen Vorteile optimal auszuschöpfen. Beachten Sie auch, dass es sich um einen Freibetrag und nicht um eine Freigrenze handelt. Das bedeutet, dass nur der Betrag, der über die 110 Euro hinausgeht, versteuert werden muss. Eine detaillierte Erläuterung der steuerlichen Aspekte finden Sie bei Haufe.

Die Unterscheidung zwischen Freibetrag und Freigrenze ist entscheidend. Während bei einer Freigrenze der gesamte Betrag steuerpflichtig wird, sobald die Grenze überschritten ist, bleibt beim Freibetrag der Teil bis zur genannten Grenze steuerfrei. Dies bietet Ihnen als Arbeitgeber einen gewissen Spielraum bei der Gestaltung Ihres Betriebsausflugs. Weitere Informationen zu den steuerlichen Aspekten von Betriebsveranstaltungen finden Sie hier.

Freibetrag optimal nutzen: So kalkulieren Sie Kosten präzise

Welche Kosten sind in den 110-Euro-Freibetrag einzubeziehen?

Bei der Planung Ihres Betriebsausflugs ist es wichtig zu wissen, welche Kosten in den 110-Euro-Freibetrag einbezogen werden müssen. Dazu gehören nicht nur die direkten Kosten wie Speisen, Getränke, Eintrittsgelder und Raummiete, sondern auch indirekte Kosten. Organisationskosten, Honorare für Eventmanager, Kosten für Sanitätsdienste, behördliche Auflagen, Stornokosten und sogar Trinkgelder müssen berücksichtigt werden. Auch die Kosten für Begleitpersonen, wie Ehepartner oder andere Familienangehörige, werden dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet und müssen in die Berechnung einfließen. Nicht einzubeziehen sind hingegen pauschale Arbeitgeberkosten, wie beispielsweise die Kosten für die Lohnbuchhaltung. Eine detaillierte Aufstellung der relevanten Kosten hilft Ihnen, den Überblick zu behalten und den Freibetrag optimal auszunutzen. Weitere Informationen zu den relevanten Kosten finden Sie bei der IHK Bonn.

Es ist ratsam, eine detaillierte Kostenaufstellung zu erstellen, um alle relevanten Ausgaben zu erfassen. Dies ermöglicht Ihnen, frühzeitig zu erkennen, ob der 110-Euro-Freibetrag pro Mitarbeiter eingehalten werden kann. Sollten die Kosten höher ausfallen, können Sie rechtzeitig gegensteuern, beispielsweise durch eine Anpassung des Programms oder eine Reduzierung der Teilnehmerzahl. Wir von Soclique unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer transparenten Kostenkalkulation, die alle relevanten Faktoren berücksichtigt. Informationen zur steuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen finden Sie hier.

Beispiele zur Berechnung des Freibetrags

Um die Berechnung des Freibetrags zu verdeutlichen, hier einige Beispiele: Szenario 1: Die Gesamtkosten für einen Betriebsausflug betragen 80 Euro pro Mitarbeiter. In diesem Fall bleibt der gesamte Betrag steuerfrei, da er unter dem Freibetrag von 110 Euro liegt. Szenario 2: Die Gesamtkosten betragen 130 Euro pro Mitarbeiter. Hier müssen die 20 Euro, die über den Freibetrag hinausgehen, versteuert werden. Szenario 3: Ein Mitarbeiter nimmt mit seinem Ehepartner an einem Betriebsausflug teil. Die Kosten für beide betragen zusammen 200 Euro. In diesem Fall werden die Kosten dem Mitarbeiter zugerechnet, wodurch der Freibetrag überschritten wird und der übersteigende Betrag versteuert werden muss. Diese Beispiele verdeutlichen, wie wichtig eine genaue Kostenkalkulation ist, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Weitere Informationen zur Berechnung des Freibetrags finden Sie hier.

Kontenrahmen optimal nutzen: So buchen Sie Betriebsausflugskosten korrekt

Verwendung der richtigen Kontenrahmen (SKR03 und SKR04)

Für die korrekte Buchung Ihrer Betriebsausflugskosten ist die Verwendung der richtigen Kontenrahmen entscheidend. Im SKR03 verwenden Sie das Konto 4140 für freiwillige soziale Leistungen, die steuerfrei sind, und das Konto 4145 für steuerpflichtige freiwillige soziale Leistungen. Im SKR04 nutzen Sie entsprechend das Konto 6130 für steuerfreie und das Konto 6060 für steuerpflichtige Leistungen. Die korrekte Zuordnung der Kosten zu den jeweiligen Konten ist wichtig, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und Fehler bei der Buchhaltung zu vermeiden. Eine detaillierte Anleitung zur Verwendung der Kontenrahmen finden Sie bei Haufe.

Die Wahl des richtigen Kontenrahmens ist nicht nur für die korrekte Buchung, sondern auch für die spätere Auswertung und Analyse Ihrer betrieblichen Aufwendungen von Bedeutung. Durch die klare Trennung zwischen steuerfreien und steuerpflichtigen Leistungen erhalten Sie einen besseren Überblick über Ihre tatsächlichen Kosten und können Ihre zukünftigen Betriebsausflüge noch effizienter planen. Wir von Soclique unterstützen Sie gerne bei der Einrichtung und Anpassung Ihrer Kontenrahmen, um eine optimale Buchhaltung zu gewährleisten. Weitere Informationen zu den Kontenrahmen SKR03 und SKR04 finden Sie hier.

Buchungssätze für verschiedene Szenarien

Die Buchungssätze variieren je nach Szenario. Bei Kosten unter 110 Euro buchen Sie den Nettobetrag auf das Konto 4140/6130 (freiwillige soziale Leistungen, steuerfrei) und die Vorsteuer (falls abzugsfähig) auf das entsprechende Vorsteuerkonto. Die Gegenbuchung erfolgt auf Bank oder Kasse. Bei Kosten über 110 Euro müssen Sie den Betrag in einen steuerfreien und einen steuerpflichtigen Teil aufteilen. Der steuerpflichtige Teil wird pauschal mit 25% versteuert. Die Buchung der pauschalen Lohnsteuer erfolgt als sonstige betriebliche Aufwendungen. Eine korrekte Aufteilung und Verbuchung der Kosten ist entscheidend, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen und Fehler zu vermeiden. Eine detaillierte Beschreibung der Buchungssätze finden Sie hier.

Vorsteuerabzug und Umsatzsteuerliche Behandlung

Grundsätzlich gilt: Wenn der 110-Euro-Freibetrag überschritten wird, ist kein Vorsteuerabzug möglich, da für die Umsatzsteuer eine Freigrenze gilt. Bei Überschreitung der 110-Euro-Grenze kann zudem eine unentgeltliche Wertabgabe (Umsatzsteuer) anfallen. Es ist daher wichtig, die Kosten genau zu kalkulieren und die Umsatzsteuerlichen Konsequenzen zu berücksichtigen. Eine detaillierte Erläuterung der Vorsteuerabzugs- und Umsatzsteuerlichen Behandlung finden Sie hier.

Reisekosten und Stornierungen: So vermeiden Sie Buchungsfehler

Reisekosten der Mitarbeiter

Ein wichtiger Aspekt bei der Buchung von Betriebsausflugskosten sind die Reisekosten der Mitarbeiter. Wenn Mitarbeiter die Anreise selbst organisieren und die Veranstaltung außerhalb des regulären Arbeitsortes stattfindet, können die Reisekosten steuerfrei erstattet werden – und zwar zusätzlich zum 110-Euro-Freibetrag. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Anreise gemeinschaftlich erfolgt; in diesem Fall sind die Kosten für die gemeinschaftliche Anreise in den 110-Euro-Freibetrag einzubeziehen. Es ist daher wichtig, die Art der Anreise zu berücksichtigen und die Kosten entsprechend zuzuordnen. Weitere Informationen zu den Reisekosten der Mitarbeiter finden Sie bei der IHK Bonn.

Die Unterscheidung zwischen individueller und gemeinschaftlicher Anreise ist entscheidend für die steuerliche Behandlung der Reisekosten. Während individuelle Reisekosten zusätzlich zum Freibetrag erstattet werden können, müssen gemeinschaftliche Reisekosten in den Freibetrag einbezogen werden. Dies kann dazu führen, dass der Freibetrag schneller überschritten wird und somit steuerpflichtige Beträge entstehen. Wir von Soclique beraten Sie gerne, wie Sie die Reisekosten Ihrer Mitarbeiter optimal gestalten und die steuerlichen Vorteile voll ausschöpfen können.

Umgang mit Stornierungen und kurzfristigen Absagen

Auch Stornierungen und kurzfristige Absagen können Auswirkungen auf die Buchung und Abrechnung haben. Stornokosten sind in die Gesamtkosten einzubeziehen und erhöhen somit den Pro-Kopf-Anteil. Kurzfristige Absagen können ebenfalls den Pro-Kopf-Anteil erhöhen und somit die Steuerpflicht beeinflussen. Es ist daher wichtig, auch diese Faktoren bei der Planung und Buchung zu berücksichtigen. Informationen zum Umgang mit Stornierungen finden Sie hier.

Dokumentation und Nachweispflichten

Eine sorgfältige Dokumentation ist das A und O für eine korrekte Buchung und Abrechnung. Sie sollten alle Kosten detailliert aufzeichnen, eine Teilnehmerliste mit Namen und gegebenenfalls Begleitpersonen führen sowie alle Rechnungen und Belege aufbewahren. Nur so können Sie im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt alle Angaben nachweisen und die steuerlichen Vorteile geltend machen. Eine detaillierte Dokumentation ist unerlässlich, um die steuerlichen Vorteile zu sichern. Weitere Informationen zu den Nachweispflichten finden Sie bei Haufe.

Steuerlast minimieren: Strategien für die optimale Planung

Strategische Planung zur Minimierung der Steuerlast

Eine strategische Planung ist entscheidend, um die Steuerlast bei Ihrem Betriebsausflug zu minimieren. Bevorzugen Sie Veranstaltungen mit geringeren Kosten pro Kopf und gestalten Sie die Veranstaltung kostenbewusst, um den 110-Euro-Rahmen einzuhalten. Nutzen Sie die Zwei-Veranstaltungen-Regel sinnvoll, indem Sie die Kosten auf zwei Veranstaltungen verteilen, um den Freibetrag optimal auszuschöpfen. Eine sorgfältige Planung hilft Ihnen, die steuerlichen Vorteile voll auszuschöpfen. Weitere Informationen zur strategischen Planung finden Sie hier.

Die Auswahl der richtigen Veranstaltung und die Gestaltung des Programms spielen eine entscheidende Rolle bei der Minimierung der Steuerlast. Achten Sie darauf, dass die Kosten pro Mitarbeiter nicht unnötig in die Höhe getrieben werden. Bieten Sie beispielsweise kostengünstigere Alternativen an oder verzichten Sie auf teure Zusatzleistungen. Wir von Soclique unterstützen Sie gerne bei der Entwicklung eines Programms, das sowohl attraktiv als auch kosteneffizient ist.

Häufige Fehler und wie man sie vermeidet

Häufige Fehler bei der Buchung von Betriebsausflugskosten sind eine falsche Berechnung der Kosten pro Mitarbeiter, das Übersehen von indirekten Kosten, eine fehlerhafte Zuordnung von Kosten für Begleitpersonen und die Nichtbeachtung der Umsatzsteuerlichen Konsequenzen. Vermeiden Sie diese Fehler, indem Sie alle Kosten sorgfältig kalkulieren, alle relevanten Faktoren berücksichtigen und sich gegebenenfalls professionelle Unterstützung holen. Eine detaillierte Checkliste hilft Ihnen, Fehler zu vermeiden. Weitere Informationen zu häufigen Fehlern finden Sie hier.

Buchung vereinfachen: Tools und Services für die Eventverwaltung

Softwarelösungen für die Reisekosten- und Eventverwaltung

Um die Buchung und Abrechnung Ihrer Betriebsausflugskosten zu vereinfachen, können Sie auf verschiedene Softwarelösungen zurückgreifen. TravelPerk Events und MICE vereinfacht die Buchung, Teilnehmerverwaltung und Rechnungserstellung. DATEV bietet eine nahtlose Integration in Ihre Buchhaltung. Die Nutzung solcher Tools spart Zeit und reduziert das Fehlerrisiko. Weitere Informationen zu TravelPerk Events und MICE finden Sie hier.

Die Digitalisierung der Reisekosten- und Eventverwaltung bietet Ihnen zahlreiche Vorteile. Sie können nicht nur Zeit und Kosten sparen, sondern auch die Transparenz und Nachvollziehbarkeit Ihrer Buchungen erhöhen. Durch die Integration in Ihre bestehende Buchhaltungssoftware wird der gesamte Prozess optimiert und Fehlerquellen minimiert. Wir von Soclique unterstützen Sie gerne bei der Auswahl und Implementierung der passenden Softwarelösung für Ihre Bedürfnisse.

Professionelle Beratung durch Steuerberater

Eine professionelle Beratung durch einen Steuerberater ist ratsam, um eine optimale steuerliche Gestaltung zu gewährleisten. Ein Steuerberater kann Sie individuell beraten, die korrekte Buchung und Abrechnung sicherstellen und Ihnen helfen, alle steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen. Die Investition in eine professionelle Beratung zahlt sich in der Regel aus. Eine individuelle Beratung hilft Ihnen, die steuerlichen Vorteile zu optimieren. Weitere Informationen zur professionellen Beratung finden Sie bei Haufe.

Fazit: So sichern Sie sich Steuervorteile für Ihren Betriebsausflug

Zusammenfassung der wichtigsten Punkte

Die korrekte Buchung von Betriebsausflugskosten ist entscheidend für die steuerliche Behandlung. Beachten Sie den 110-Euro-Freibetrag und die Zwei-Veranstaltungen-Regel. Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich. Durch die Beachtung dieser Punkte sichern Sie sich die steuerlichen Vorteile und vermeiden unnötige finanzielle Belastungen. Eine sorgfältige Planung und Buchung zahlt sich aus. Weitere Informationen zur korrekten Buchung finden Sie hier.

Zukunft der steuerlichen Regelungen für Betriebsveranstaltungen

Die steuerlichen Regelungen für Betriebsveranstaltungen können sich in Zukunft ändern. Es ist daher wichtig, sich stets auf dem Laufenden zu halten und die aktuellen Entwicklungen zu verfolgen. Auch die Digitalisierung wird die Buchhaltung und Abrechnung von Betriebsveranstaltungen weiter verändern. Bleiben Sie informiert, um die steuerlichen Vorteile auch in Zukunft optimal nutzen zu können. Informationen zu möglichen Änderungen finden Sie hier.

Die Digitalisierung bietet Ihnen zahlreiche Möglichkeiten, die Buchhaltung und Abrechnung von Betriebsveranstaltungen zu vereinfachen und zu automatisieren. Nutzen Sie die Vorteile moderner Softwarelösungen, um Zeit und Kosten zu sparen und Fehler zu vermeiden. Wir von Soclique unterstützen Sie gerne bei der Implementierung der passenden digitalen Lösungen für Ihre Bedürfnisse.

Soclique: Ihr Partner für unvergessliche und steueroptimierte Firmenevents

Bei Soclique verstehen wir, dass ein erfolgreicher Betriebsausflug mehr ist als nur ein unterhaltsames Ereignis. Es ist eine strategische Investition in die Mitarbeitermotivation und das Betriebsklima. Deshalb bieten wir Ihnen nicht nur außergewöhnliche und hochwertige Erlebnisse, sondern unterstützen Sie auch bei der steueroptimalen Planung und Buchung Ihrer Firmenevents. Unser umfassender Service umfasst die individuelle Anpassung jedes Events an Ihre spezifischen Wünsche und Bedürfnisse, ergänzt durch eine exzellente Planung und nahtlose Organisation. Von Fine Dining Kochkursen über exklusive Weinproben bis hin zu außergewöhnlichen Teambuilding-Workshops – wir gestalten Erlebnisse, die in Erinnerung bleiben und gleichzeitig Ihre Steuerlast minimieren. Entdecken Sie unsere maßgeschneiderten Erlebnisse.

Key Benefits of Soclique Events

Here are some of the key benefits you'll gain:

  • Exklusive Erlebnisse: Unvergessliche Momente, die Ihre Mitarbeiter begeistern und motivieren.

  • Steueroptimierung: Professionelle Unterstützung bei der Buchung und Abrechnung, um Ihre Steuerlast zu minimieren.

  • Individuelle Anpassung: Maßgeschneiderte Events, die perfekt auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnitten sind.

Wir von Soclique sind Ihr Partner für unvergessliche und steueroptimierte Firmenevents. Lassen Sie uns gemeinsam ein Erlebnis schaffen, das Ihre Mitarbeiter begeistert und Ihr Unternehmen voranbringt. Unsere Teambuilding-Events sind eine ausgezeichnete Möglichkeit, die Zusammenarbeit und den Zusammenhalt in Ihrem Team zu stärken.

Planen Sie Ihren nächsten Betriebsausflug mit Soclique und profitieren Sie von unserer Expertise und unserem umfassenden Service. Wir unterstützen Sie bei der Auswahl der passenden Location, der Gestaltung des Programms und der korrekten Buchung und Abrechnung. Kontaktieren Sie uns noch heute, um Ihr individuelles Angebot zu erhalten. Wir freuen uns darauf, Ihnen bei der Planung Ihres nächsten Firmenevents behilflich zu sein.

Betriebsausflug planen leicht gemacht: Jetzt Soclique kontaktieren und Steuern sparen!


FAQ

Was genau zählt alles zu den Kosten eines Betriebsausflugs, die in den 110-Euro-Freibetrag einbezogen werden müssen?

Zum 110-Euro-Freibetrag zählen nicht nur Speisen und Getränke, sondern auch Organisationskosten, Honorare für Eventmanager, Kosten für Sanitätsdienste, behördliche Auflagen, Stornokosten und Trinkgelder. Auch die Kosten für Begleitpersonen werden dem jeweiligen Mitarbeiter zugerechnet.

Was passiert, wenn die Kosten pro Mitarbeiter den Freibetrag von 110 Euro übersteigen?

Wenn die Kosten 110 Euro übersteigen, muss der übersteigende Betrag versteuert werden. Es handelt sich um einen Freibetrag, nicht um eine Freigrenze, d.h. nur der Betrag über 110 Euro ist steuerpflichtig. Das Unternehmen kann den übersteigenden Betrag pauschal mit 25% versteuern.

Wie wirken sich Reisekosten auf den 110-Euro-Freibetrag aus?

Wenn Mitarbeiter die Anreise selbst organisieren und die Veranstaltung außerhalb des regulären Arbeitsortes stattfindet, können die Reisekosten steuerfrei erstattet werden – und zwar zusätzlich zum 110-Euro-Freibetrag. Bei gemeinschaftlicher Anreise sind die Kosten in den Freibetrag einzubeziehen.

Welche Kontenrahmen (SKR03 und SKR04) sind für die Buchung von Betriebsausflugskosten relevant?

Im SKR03 verwenden Sie das Konto 4140 für steuerfreie und das Konto 4145 für steuerpflichtige freiwillige soziale Leistungen. Im SKR04 nutzen Sie entsprechend die Konten 6130 und 6060.

Wie oft im Jahr kann der 110-Euro-Freibetrag genutzt werden?

Der Freibetrag von 110 Euro kann für maximal zwei Veranstaltungen pro Kalenderjahr genutzt werden.

Was ist bei Stornierungen und kurzfristigen Absagen zu beachten?

Stornokosten sind in die Gesamtkosten einzubeziehen und erhöhen somit den Pro-Kopf-Anteil. Kurzfristige Absagen können ebenfalls den Pro-Kopf-Anteil erhöhen und somit die Steuerpflicht beeinflussen.

Welche Rolle spielt die Dokumentation bei der Buchung von Betriebsausflugskosten?

Eine sorgfältige Dokumentation ist unerlässlich. Sie sollten alle Kosten detailliert aufzeichnen, eine Teilnehmerliste führen und alle Rechnungen und Belege aufbewahren.

Was passiert, wenn Geschäftspartner an einem Betriebsausflug teilnehmen?

Die steuerliche Behandlung von Kosten für Geschäftspartner, die an einem Betriebsausflug teilnehmen, ist komplexer und hängt davon ab, ob der Fokus der Veranstaltung auf der Pflege von Geschäftsbeziehungen liegt. In diesem Fall gelten andere Regeln als für Mitarbeiter.

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